I. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge und Lieferungen, sofern sie nicht mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers abgeändert worden sind. Abweichende allgemeine Bedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn ihnen seitens des Verkäufers ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

II. Angebot und Lieferumfang

  1. Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Stellt der Verkäufer dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum des Verkäufers.
  2. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von 2 Wochen schriftlich bestätigt oder den Kaufgegenstand geliefert hat. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.
  3. Eigenschaften des Kaufgegenstandes geltend nur dann als zugesichert und Nebenabreden sowie Vertragsänderungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
  4. Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert, der Verwendungszweck nicht eingeschränkt wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
  5. Werden dem Verkäufer, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, erst nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Käufer in angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


III. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  2. Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten wesentliche Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt eingetreten, die aus der Sicht des Verkäufers das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unangemessen erscheinen lassen, hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer erneute Verhandlungen über den Kaufpreis zu verlangen. Sollte zwischen Verkäufer und Käufer hierbei keine Einigung über eine entsprechende Kaufpreisanpassung innerhalb von 4 Wochen erzielt werden können, ist der Verkäufer berechtigt, zur Bestimmung einer angemessenen Kaufpreisanpassung auf Vorschlag der IHK Augsburg einen Sachverständigen benennen zu lassen, dessen Votum hinsichtlich der Kaufpreisbestimmung für die Vertragsparteien bindend ist. Die Kosten eines entsprechenden Sachverständigenvotums sind zwischen Verkäufer und Käuferseite zu teilen.
  3. Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich etwaig entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen anfallender Mehrwertsteuer.
  4. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Monat zu fordern, es sei denn, der Verkäufer weist eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz nach bzw. der Käufer weist eine niedrigere Zinsbelastung nach. Die Zinsen sind sofort fällig.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


IV. Lieferzeit

  1. Lieferfristen und Liefertermine gelten nur als näherungsweise vereinbart. Eine fixe Verbindlichkeit erlangen sie nur dann, wenn der Verkäufer Lieferfristen und Liefertermine ausdrücklich im Rahmen einer schriftlichen Zusage als verbindlich bezeichnet.
  2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Der Verkäufer ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und seine Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.


V. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Gefahr gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.


VI. Haftung bei Mängeln

  1. Für Mängel des Liefergegenstandes – außer bei Fehlen schriftlich zugesicherter Eigenschaften oder bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten – haftet der Verkäufer unter Ausschluss weitergehender Ansprüche wie folgt:
    1. Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Neuprodukten ab Gefahrübergang betragen bei privater Nutzung 24 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.
    2. Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Produkten ab Gefahrübergang beträgt bei privater Nutzung 12 Monate; bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
  2. Im Falle der Mangelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
  3. Schlägt eine Nacherfüllung fehl, steht dem Käufer, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, gemäß den §§ 440,323,326 Abs.1 S. 3 BGB von dem Vertrag zurückzutreten oder gemäß § 441 BGB den Kaufpreis zu mindern.
  4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung – soweit nicht vom Verkäufer verschuldet-, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung oder der einschlägigen Normen. Der Gewährleistungsausschluss erfasst insbesondere auch all die Fälle, in denen Schäden infolge der nachweislichen Nichtbeachtung der in den zum Kaufgegenstand mit überreichten Handbücher (z. B. Vario Assistent) enthaltenen Regeln über den bestimmungsgemäßen Gebrauch, die Sicherheitshinweise, Montagevorgaben oder Wartungs- und Pflegehinweise verursacht worden sind.
    Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind dabei alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge.
    Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne Genehmigung des Verkäufers seitens des Käufers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten am Kaufgegenstand vorgenommen werden.
  5. Gibt der Käufer dem Verkäufer keine Gelegenheit, sich innerhalb angemessener Frist vom Mangel zu überzeugen und ggf. die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen sämtliche Mängelansprüche.
  6. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.


VII. Haftungsbeschränkung

  1. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aus deliktischem Verhalten, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder Körperschäden betreffen, werden aus der Haftung ausgeschlossen. Insbesondere werden auch solche Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, die nachweislich auf einer vorwerfbaren Missachtung der im begleitenden Handbuch zum Kaufgegenstand vorgeschriebenen Verhaltensweisen des Nutzers beruhen, also insbesondere auf der Missachtung der Bestimmungen über den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kaufgegenstandes oder der Missachtung von Sicherheitshinweisen.
    In jedem Fall werden Schadenersatzansprüche auf die bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schäden sowie der Höhe nach auf den Kaufwert begrenzt. Dies gilt auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
  2. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.


VIII. Datenschutz
Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindungen gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß der Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

VIII. Gerichtsstand / Erfüllungsort

  1. Sofern sich aus dem Kaufvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort.
  2. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel und Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
  3. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.


IX. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.